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Über MV-Charter

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Yachtcharter Rügen und Ostsee

Was macht MV-CHARTER?

Unsere einzige Aufgabe ist es, Ihnen einen tollen Segeltörn zu verschaffen!
...Nicht mehr - aber auch nicht weniger!

Wir können das, weil wir:

  • Die Eigner kennen
  • Die Yachten kennen
  • Das Revier kennen

Wir können Ihre Wünsche und Ihre Bedürfnisse mit unserem Wissen kombinieren. Daraus wird ein perfekter Segelurlaub!

Warum MV-CHARTER?

Sie genießen bei uns folgende Vorteile:

  • Wir kennen den Markt sehr genau, wir bieten Ihnen nur Yachten an, von denen wir überzeugt sind.
  • Sollte Ihre gebuchte Yacht durch Havarie ausfallen, sind wir in der Lage sehr schnell eine Ersatzyacht zu finden
  • Sie haben bei uns eine riesige Auswahl und können verschiedene Reviere kennen lernen
  • Wir beraten Sie gern, sowohl was die Yachten angeht als auch zum Revier Ostsee
  • Während des Törns sind wir für Sie da - jederzeit mit Rat und Tat
  • Der Preis bei uns ist - versprochen - der Beste. Wenn nicht, arbeiten wir dran. Umgehend. 

 

Yachtcharter Rügen - Rostock und die gesamte Ostsee - Wir sind Ihr Partner

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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Agentur MV - Charter (Inhaber PCO-Privat Charter Ostsee GmbH) Grubenstr. 20, 18055 Rostock (im folgenden MV-Charter genannt) bietet diverse Leistungen verschiedener Charterveranstalter an. Zwischen dem Kunden und MV-Charter kommt ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, im Rahmen dessen sich MV-Charter verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß,  sorgfältig und entsprechend den vorliegenden Unterlagen vorzunehmen. Ein Chartervertrag kommt hingegen ausschließlich mit dem jeweils für die gewünschte Leistung dem Kunden bekannten Veranstalter zustande.

 

Die gewünschte Vermittlung unterliegt insbesondere folgenden Bedingungen:

  1. Abschluss des Vertrages
    MV-Charter leitet die Charterwünsche des Kunden an den ausgesuchten Veranstalter weiter.
    Mit Bestätigung durch den Veranstalter kommt der Chartervertrag zustande.
    Dem  Chartervertrag und der  Charterleistung liegen ausschließlich die Vertragsbedingungen des Veranstalters sowie die Leistungsbeschreibungen des Veranstalters zugrunde. Irrtum, Druckfehler und technische Änderungen auf den Datenblättern von MV-Charter sind vorbehalten. Abbildungen sind ähnlich dem Original. Sonderwünsche stellen ausschließlich unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibungen hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter einer ausdrücklichen schriftlichen Aufnahme im Vertrag.
     
  2. Anzahlung
    Die Anzahlung  erfolgt sofort nach Zustandekommen des Chartervertrages,
    entsprechend den jeweiligen besonderen Zahlungsbedingungen.
     
  3. Bezahlung des (Rest-) Charterpreises 
    Die Restzahlung des Charterpreises ist entsprechend den Geschäftsbedingungen des jeweiligen  Chartervertrages zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder bar bei Übergabe der Yacht / bzw. vor Beginn des Törns jeweils in Höhe der Summe lt. Vertrag.
     
  4. Rücktritt von der gebuchten Reise/ Charter
    Die durch den Rücktritt anfallenden Kosten ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Konditionen des Veranstalters. MV-Charter hat auf die Höhe dieser Entschädigung keinen Einfluss.
    Es wird auf die jeweiligen AGB´s/ Charterbedingungen verwiesen.
     
  5. Leistungen verschiedener Veranstalter
    Wird MV-Charter vom Kunden beauftragt, verschiedene Charterleistungen bei verschiedenen Veranstaltern anzufragen und für diese zu vermitteln, so kommt hierdurch ein Reisevertrag nicht zustande. MV-Charter ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung.
     
  6. Zusätzliche Versicherung
    Der Abschluss von zusätzlichen Charter-/ Reiseversicherungen, insbesondere einer Charterrücktrittversicherung, wird ausdrücklich empfohlen.
     
  7. Haftung
    Für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen haftet MV-Charter nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den Veranstalter zu wenden, wobei der Kunde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an den jeweiligen Vertragspartner bekannt zu geben sind. Darüber hinaus sind Ansprüche spätestens 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Vertragsleistung beim jeweiligen Vertragspartner bekannt zu geben sind. Im Übrigen haftet MV-Charter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Schriftform wird empfohlen.
     
  8. Gerichtsstand/ Anzuwendendes Recht

    Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall , dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand  im Inland hat bzw. für den Fall, dass ihr  Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Kiel vereinbart.
    Als anzuwendendes Recht wird das deutsches Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart.

    Stand 08/2015

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